GS 5 250Die Organisation hält sich an die UN-Konvention über die Rechte des Kindes und das nationale/lokale Recht zur Beschäftigung von Kindern. Die Organisation stellt sicher, dass es in ihrer Belegschaft und/oder ihren Mitgliedern oder Heimarbeitern keine Zwangsarbeit gibt.

Organisationen, die Fair-Trade-Produkte entweder direkt oder über Zwischenhändler von Erzeugergemeinschaften kaufen, stellen sicher, dass bei der Produktion keine Zwangsarbeit eingesetzt wird und der Hersteller die UN-Konvention über die Rechte des Kindes sowie nationale/lokale Gesetze zur Beschäftigung von Kindern einhält. Jede Beteiligung von Kindern an der Herstellung von Fair-Trade-Produkten (einschließlich des Erlernens einer traditionellen Kunst oder eines traditionellen Handwerks) wird stets offengelegt und überwacht und beeinträchtigt nicht das Wohlbefinden, die Sicherheit, die Bildungsanforderungen und das Spielbedürfnis der Kinder.

 


Text: WFTO

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